Rush Ford OHC mit Euro 1 ohne Kat?

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WurzelbertAngenervt
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Vielleicht missverstehen wir uns :)
Diese Dinge sind mir bekannt. Mir geht es hier um den technischen Aspekt, wie die Einhaltung der Grenzwerte realisiert wird, und nicht wie die Eintragung in die Papiere stattfindet. Um das ganz deutlich zu machen: ich zweifle zu keiner Zeit die Richtigkeit der Papiere an und auch zu keiner Zeit die Aufrichtigkeit des mir sympathischen Verkäufers!

Ich hätte eher an Erklärungen gedacht, wie beispielsweise "Die Einhaltung der Grenzwerte wurde bei diesem Motortyp durch System X sichergestellt, dass folgendermaßen funktioniert xxx und den Einsatz eines Katalysators obsolet macht"

Aber ich sehe, dass das Thema anscheinend nicht so einfach ist und es da augenscheinlich keinen festgesetzten Weg gab.


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Werner Maurer
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Das wurde doch schon erötert. Es gibt kein technisches System zu Abgasreinigung. Ausschlaggebend war das geringe Gewicht des Fahrzeugs und die damit verbundenen Abgaswerte.


WurzelbertAngenervt
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*lach* Tut mir leid, dass ich das übersehen habe.
Da waren so viele Dinge aufgeführt in diesem durchaus für mich informativem Thema, dass meine Augen das irgendwie übersprungen haben oder mein Hirn die puzzleteile nicht zusammengesetzt hat.

Damit wäre alles beantwortet und ich bedanke mich für den Input :)
Zuletzt geändert von WurzelbertAngenervt am 15 Apr 2021, 08:45, insgesamt 1-mal geändert.


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Werner Maurer
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Gerne. ;)


SRG
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WurzelbertAngenervt hat geschrieben: 15 Apr 2021, 05:55 Das sehe ich anders und man kann verschiedene Meinungen finden im Netz, u.a. die eines Anwaltes.

Jetzt mal losgelöst vom spezifischen Seven:
Wenn ich beispielsweise ein Euro1 Fahrzeug fahre, einen KLR einbaue, damit ich einen begünstigten Steuersatz von Euro2 bekomme; diesen dann wieder ausbaue, weil ich merke dass das Fahrzeug doof läuft,
und somit wieder in die Abgaswerte von Euro1 falle, geht dem Staat definitiv etwas an Steuergeld verloren. Und da du das vorsätzlich vornimmst, begehst du ,nicht nur meiner Meinung nach, in diesem Moment Steuerhinterziehung.

Das Fahren ohne BE ist natürlich noch ein weiterer Tatbestand, der in der Katgeschichte dazu kommt.
Sowas lese ich immer wieder und es ist nicht immer ganz einfach.

Fahren ohne Kat bzw mit einer Manipulation ist generell keine Steuerhinterziehung. In deinem speziellen Fall könnte es kniffelig werden. Ich gehe aber davon aus, dass 99,99% alles Polizeibeamten bzw. Behörden das überhaupt nicht schnallen.

Hier eine ganz gute Ausführung vom Hauptzollamt aus Dortmund:

"Die Feststellungen der Zulassungsbehörden über Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, andere Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Hauptzollämter bindend.

Je nach Fahrzeugart und Datum der Erstzulassung richtet sich die Höhe der Steuer nach den folgenden Bemessungsgrundlagen: Hubraum, Schadstoffemissionen in Form der Emissionsklassen (mitunter auch Geräuschklassen), Kohlendioxidemissionen in Form des Typprüfwerts und zulässiges Gesamtgewicht.

Die Besteuerung richtet sich dabei jedoch nicht nach den tatsächlichen Emissionswerten eines einzelnen Fahrzeugs, sondern nach den im Rahmen des jeweiligen verkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens festgestellten Prüfwerten. Nachträgliche individuelle technische Veränderungen und ggf. Manipulationen, die zu verändertem Emissionsverhalten eines Fahrzeugs führen, haben daher keinen unmittelbaren Einfluss auf die nach §§ 8 und 9 KraftStG festgesetzte Steuer.

Die Tatbestände einer Steuerhinterziehung und einer leichtfertigen Steuerverkürzung nach §§ 370, 378 AO können nur dann vorliegen, wenn Steuern verkürzt worden sind.
Durch den Ausbau eines Katalysators bzw. durch das anschließende Fahren im öffentlichen Verkehr ist keine höhere Kraftfahrzeugsteuer entstanden. Folglich können tätig gewordene Personen in diesem Zusammenhang auch keine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung begangen haben.

Welche zulassungs- und verkehrsrechtlichen Auswirkungen insbesondere im Rahmen der Fahrzeugzulassungsverordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die beabsichtigten Änderungen an dem Fahrzeug nach sich ziehen, kann ich leider nicht ausführen. Die richtigen Ansprechpartner hierzu sind die Zulassungsbehörden und die Polizeidienststellen."


WurzelbertAngenervt
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Guten Abend, liebe Mitforisten.

Ich wollte abschließend sagen, dass wir heute den Vertrag für das Fahrzeug aufgesetzt und unterschrieben haben. :ugeek:


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aha
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Glückwunsch und nichts falsch gemacht :D


pk
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Auch von mir einen "herzlichen Glückwunsch".
Kenne die Kiste zwar nicht, aber der erste Eindruck war top.


fermoyracer
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Fahrzeug: VM/RCB 77

Glückwunsch. Hab den auch gesehen, sah gut aus. Gibt es Fotos?



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Dan
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Richtig schönes Auto, besonders die Farbe gefällt mir gut. Allzeit gute Fahrt und vielleicht begegnet man sich mal auf der Straße.


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