import von DE in die Schweiz

Sinnvolle Fragen abseits des Seven. Welches Mitglied weiß Rat ?
Antworten
baumannma
7-IG Mitglied
Beiträge: 95
Registriert: 10 Jul 2018, 21:46
Fahrzeug: 1x strasse 1x strecke

hallo zusammen

hat jemand von euch eine Ahnung betreffend import von DE nach CH was Handelsware anbelangt?
frage tritt auf da folgendes letzte Woche passiert ist:

- fz ist auf Firma eingelöst
- fz war bei Westermann ein paar kleine sachen verbauen
- export aus DE raus wurde von Joachim alles aufgegleist und konnte korrekt abgewickelt werden am zoll
- mir war es aber nicht bewusst dass ich ja importpapiere brauche da es sich eben um Handelsware handelt und das fz nicht in Privatbesitz ist.
- ziemlich viel ärger mit zoll, schlussendlich dank augenzudrück von seite zoll DE und CH doch noch mit Fahrzeug nach hause gekommen

laut zoll ist folgendes möglich:

- spedi auftrag/import erstellen was zu normalen Arbeitszeiten ja vor ort direkt möglich ist am zoll (bei einem Spediteur), nur wenn man am späteren nachmittag bei Joachim abfahrt muss man verdammt schnell unterwegs sein um noch ein offenes Büro zu erreichen

- spedi auftrag/import vorab anmelden, klappt wohl eher nicht da ja meistens der Rechnungsbetrag nicht bekannt ist

- Rechnung auf Privatperson ausstellen, macht aber einen schlechten eindruck wenn der FZ ausweis auf Firma ist

...gibt es sonst noch eine Möglichkeit? wechsel auf privat vom Fahrzeug steht nicht zur option.

falls jemand weiterhelfen kann wärs super, denke dass ich nicht der erste mit dem Problem bin.

grüsse
martin


Luigi
Beiträge: 43
Registriert: 03 Dez 2013, 22:33

Läscht Dir halt den Rechnungsbetrag telefonisch durchgeben und meldest es vorab an

tante saluti

Luigi


Benutzeravatar
JW
7-IG Mitglied
Beiträge: 5027
Registriert: 13 Dez 2004, 15:46
Fahrzeug: Caterham S3, 2.3 Cosworth
Kontaktdaten:

Hi Martin, damit ich’s verstehe.
Wir haben das Fahrzeuz hier beim Zoll für die aktive Veredelung deklariert und die Ausfuhrerklärung für die umsatzsteuerfreue Ausguhr erstellt.

Somit sollte doch für den deutschen Zoll an der EU Außensgrenze alles gegessen sein.

Das bedeutet, dem Schweizer Zoll, wo Du die 7.7% bezahlen wolltest, war das nicht genug?

Die Teile sind doch verbaut gewesen, weshalb dann Handelsware?


Gruß

Joachim Westermann
Westermann GmbH / Motorsport
http://www.westermann-motorsport.com
baumannma
7-IG Mitglied
Beiträge: 95
Registriert: 10 Jul 2018, 21:46
Fahrzeug: 1x strasse 1x strecke

JW hat geschrieben: 28 Feb 2019, 07:22 Hi Martin, damit ich’s verstehe.
Wir haben das Fahrzeuz hier beim Zoll für die aktive Veredelung deklariert und die Ausfuhrerklärung für die umsatzsteuerfreue Ausguhr erstellt.

Somit sollte doch für den deutschen Zoll an der EU Außensgrenze alles gegessen sein.

Das bedeutet, dem Schweizer Zoll, wo Du die 7.7% bezahlen wolltest, war das nicht genug?

Die Teile sind doch verbaut gewesen, weshalb dann Handelsware?
hallo Joachim

von deiner seite her für DE war alles mehr als in Ordnung, nur hatte ich nichts in der hand für den import in die CH. desshalb weigerte sich der DE zoll zuerst die ausfuhrpapiere abzustempeln/einzulesen da er keine info von mir kriegte (importpapiere) wie es mit der ware (Fahrzeug) weitergeht. und der Schweizer zoll wollte natürlich auch die importpapiere sehen, den hat die ausfuhr eigentlich gar nicht interessiert.

das Problem liegt nicht an den verbauten teilen sonder das gesamte FZ wird als Handelsware angeschaut da es auf die Firma lauft.


@luigi ja das klappt wenn keine Arbeitszeit dazu kommt, wenn man aber nicht weiss ob man 2 oder 5h arbeit daran hat bringt es auch nicht viel. wenn die papiere auf 1000.00 euro lauten und die Rechnung auf 1500.00 hab ich wieder ein Problem.

grüsse
martin


Markus B.
7-IG Mitglied
Beiträge: 200
Registriert: 01 Jan 2018, 18:08

Hallo Martin,

das verstehe ich nicht.
Wenn das Fahrzeug über eine Firma in der Schweiz läuft ist es dort in der Bilanz bei den Aktiva im Anlagevermögen geführt. Erfährt das Fahrzeug durch den Umbau bei Joachim einen grundlegenden Mehrwert als Beispiel:(neuen oder stärkeren Motor) so sind diese Kosten zu aktivieren, ergibt sich aus dem Umbau aber kein grundlegender Mehrwert so sind diese Kosten direkt als Betriebsaufwand zu buchen und bei der Einkommensteuerklärung voll anzurechnen.
Das Auto gehört zum Betriebsvermögen und nicht zum Umlaufvermögen wo die Handelsware anzusiedeln wäre.
Mit welcher Begründung soll das Auto als Handelsware deklariert sein, der einzige Grund könnte sein das dass gesamte Auto durch die Firma in der Schweiz weiter veräußert werden soll, ansonsten ist da nix mit Handelsware, oder die bei Joachim gekauften Teile werden von der Firma in der Schweiz weiter veräußert dann handelt es sich in der Tat um Handelsware.
Was nun allerdings kommt ist das Thema mit der Umsatzsteuer. Wenn ich Joachim richtig verstanden habe hat er dir eine Rechnung ohne Mehrwersteuer ausgestellt und ein Dokument welches beweißt das in Deutschland keine Mehrwertsteuer bezahlt wurde. Also ist die deutsche Seite steuerlich nun auch sauber.
Joachim erklärt bei der Umsatzsteuervoranmeldung eine Ausfuhr in ein Drittland die Umsatzsteuer frei ist.
Bei der Einfuhr in die Schweiz fällt für die Firma auf die der Wagen läuft die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe auf die von Joachim gestellte Rechnung an. Diese musst Du als Vertreter der Firma beim Zoll entrichten. Damit wäre das Thema Mehrwertsteuer in der Schweiz erledigt. Nun wird bei der Firma auf die der Wagen läuft Joachims Rechnung incl. der Einfuhrumsatzsteuer gebucht (entweder als Aufwand bzw. ins Anlagevermögen) aber nur der Nettowert den die Einfuhrumsatzsteuer die beim Zoll entrichtet wurde kann im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung von der Firma wieder geltend gemacht werden (man holt sich das Geld wieder) somit ist auch das Umsatzsteuer Thema in der Schweiz abgefrühstückt. Bei der Handelsware würde die Logik genauso greifen nur das dann bei der Weiterveräußerung an eine dritte Person wieder die Umsatzsteuer anfallen würde die die Firma an Schweizer Finanzamt abzuführen hätte.
Würde das Auto Dir als Privatperson gehören hättest Du die Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen und der Schweizerstaat hätte einen Gewinn aus dem Geschäft gemacht.

Ich hoffe das ist für einen Leien halbwegs verständlich erklärt.


baumannma
7-IG Mitglied
Beiträge: 95
Registriert: 10 Jul 2018, 21:46
Fahrzeug: 1x strasse 1x strecke

Markus B. hat geschrieben: 28 Feb 2019, 19:28 Erfährt das Fahrzeug durch den Umbau bei Joachim einen grundlegenden Mehrwert als Beispiel:(neuen oder stärkeren Motor) so sind diese Kosten zu aktivieren, ergibt sich aus dem Umbau aber kein grundlegender Mehrwert so sind diese Kosten direkt als Betriebsaufwand zu buchen und bei der Einkommensteuerklärung voll anzurechnen.
hallo markus

genau dies ist der punkt, nur wer entscheidet wo der warenwert/steigerung mehrwert liegen darf? und was zählt als Mehrwert? ich denke der Prozess ist vom zoll her gegeben, egal ob es sich um ein bauteil von 100.00 euro handelt oder um einen neuen Motor für 10'000.00 euro. die Begründung vom zoll war dass ich ja das ganze auto verkaufen könnte und daher eben das fz als Handelsware gelte da der warenwert bei ausführ nicht identisch gewesen sei wie bei einfuhr.

das mit Betriebsvermögen ist klar, nur könnte ich es ja schnell zu umlaufvermögen machen bei verkauf.

schlussendlich wurde es so abgewickelt wie wenn das Fahrzeug Privatbesitz wäre, der CH zoll verlangte dass ich vom zoll DE die ausfuhr bestätigt kriege (papiere von Joachim) damit er keinen ärger kriegt, und beim CH zoll konnte ich nachher ganz normal als Privatperson die 7.7% bezahlen und gut war. denke aber dies war nur möglich da es sich um einen relativ kleinen betrag handelte.

was ich aber nicht verstehe, wieso wird so eine Differenz gemacht zwischen privat und Geschäft in diesem fall. schlussendlich wird in beiden fällen die CH mwst bezahlt beim import, somit ist mal alles in Ordnung. da das Fz auf die Firma lauft habe ich aber bei verkauf (nehmen wir an wertsteigernd) sowieso keine chance mit der mwst was zu mischeln da ich diese ja abrechnen muss. also geht hier unserem Staat sowieso auch nichts verlohren. oder kapier ich hier was nicht?

grüsse
martin


Benutzeravatar
ullih
Beiträge: 786
Registriert: 19 Feb 2008, 14:57
Fahrzeug: CATERHAM S3 / 2008

Hat zwar nicht direkt mit Deinem Problem zu tun,
betrifft aber die Steuergesetzgebung und erheitert:

https://www.youtube.com/watch?v=EGAEHoMMJgc


Markus B.
7-IG Mitglied
Beiträge: 200
Registriert: 01 Jan 2018, 18:08

baumannma hat geschrieben: 28 Feb 2019, 21:12
Markus B. hat geschrieben: 28 Feb 2019, 19:28 Erfährt das Fahrzeug durch den Umbau bei Joachim einen grundlegenden Mehrwert als Beispiel:(neuen oder stärkeren Motor) so sind diese Kosten zu aktivieren, ergibt sich aus dem Umbau aber kein grundlegender Mehrwert so sind diese Kosten direkt als Betriebsaufwand zu buchen und bei der Einkommensteuerklärung voll anzurechnen.
baumannma hat geschrieben: 28 Feb 2019, 21:12 genau dies ist der punkt, nur wer entscheidet wo der warenwert/steigerung mehrwert liegen darf? und was zählt als Mehrwert? ich denke der Prozess ist vom zoll her gegeben, egal ob es sich um ein bauteil von 100.00 euro handelt oder um einen neuen Motor für 10'000.00 euro. die Begründung vom zoll war dass ich ja das ganze auto verkaufen könnte und daher eben das fz als Handelsware gelte da der warenwert bei ausführ nicht identisch gewesen sei wie bei einfuhr.
Hallo Martin,

zumindest in DE gibt es da schon recht genaue vorgaben bezüglich der Mehrwertes. Hier mal eine grobe Aussage die auch für die CH Geltung haben dürfte.

Du musst hier unterscheiden, ob
- ein defektes oder abgenutztes Teil gegen ein funktionierendes ausgetauscht wird
- ein zusätzliches Teil eingebaut wird oder
- ein altmodisches gegen ein moderneres Teil ausgetauscht wird.

Im 1. Fall liegt Reparaturaufwand vor. Im 2. Fall handelt es sich um eine Funktionserweiterung und im 3. Fall um eine qualitative Verbesserung.

In Fall 2 und 3 ist eine Hinzuaktivierung möglich. Es gibt auch Fälle, wo sowohl Reparaturaufwand als auch eine Wertverbesserung vorliegt (z.B. der Austausch maroder Holzfenster mit Einfachverglasung gegen neue und moderne Fenster aus Kunststoff mit Isolierverglasung). Der Austausch hätte sowieso vorgenommen werden müssen, wurde aber verbunden mit der Verbesserung. In solchen Fällen müssen die Kosten in einen investiven und einen konsumtiven Anteil aufgeteilt werden. Bei einer Zuschreibung ist auch immer zugleich zu prüfen, ob die Restnutzungsdauer unverändert bleibt oder sich durch die Maßnahme verlängert.

Natürlich ist auch immer die Interessenlage zu berücksichtigen. Während die freie Wirtschaft mehr Interesse am Steuersparen und damit an konsumtiven Ausgaben hat, liegt der öffentlichen Hand mehr die Kapitalerhaltung und die Verringerung des Haushaltsdefizits am Herzen.:
baumannma hat geschrieben: 28 Feb 2019, 21:12 das mit Betriebsvermögen ist klar, nur könnte ich es ja schnell zu umlaufvermögen machen bei verkauf.
Dann würde aber wieder die Mehrwertsteuer anfallen die die Firma abführen müsste, und so lange das auto dann von einer privat Person gekauft wird steicht der Staat sich die Mehrwertsteuer ein.
baumannma hat geschrieben: 28 Feb 2019, 21:12 schlussendlich wurde es so abgewickelt wie wenn das Fahrzeug Privatbesitz wäre, der CH zoll verlangte dass ich vom zoll DE die ausfuhr bestätigt kriege (papiere von Joachim) damit er keinen ärger kriegt, und beim CH zoll konnte ich nachher ganz normal als Privatperson die 7.7% bezahlen und gut war. denke aber dies war nur möglich da es sich um einen relativ kleinen betrag handelte.
das liegt daran das der Zoll unbedingt die Einfuhrumsatzsteuer haben wollte. Die hättest du auch als Firma bezahlen müssen.
baumannma hat geschrieben: 28 Feb 2019, 21:12 was ich aber nicht verstehe, wieso wird so eine Differenz gemacht zwischen privat und Geschäft in diesem fall. schlussendlich wird in beiden fällen die CH mwst bezahlt beim import, somit ist mal alles in Ordnung. da das Fz auf die Firma lauft habe ich aber bei verkauf (nehmen wir an wertsteigernd) sowieso keine chance mit der mwst was zu mischeln da ich diese ja abrechnen muss. also geht hier unserem Staat sowieso auch nichts verlohren. oder kapier ich hier was nicht?
Was du nicht bedenkst ist, das die Firma sich die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung als bezahlte Vorsteuer wieder hohlen kann. Somit bleibt für den Staat nichts hängen. Du als privat Person kannst dir die Einfuhrumsatzsteuer nicht wiederhohlen. Bei einem eventuellen Verkauf macht nun der Staat einen doppelten Gewinn. 1x die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer und dann beim Verkauf die Höher ausfallende Mehrwertsteuer.
Ich an deiner Stelle würde aber versuchen die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung für die Firma den bezahlten betrag als Vorsteuer geltend zumachen. Da das Auto ja devinitiv zum Firmenvermögen gehört und du ja auch nachweisen kannst da die Firma Joachims Rechnung bezahlt hat.
Der Zöllner wollte lediglich sichergehen das die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt wurde und die Vorsteuer interressiert die Herren vom Zoll einen feuchten Dreck bzw. kennen die sich nicht mit dem Umsatzsteuergesetzt aus.

Ich hoffe das war halbwegs verständlich. Ich für meinen Teil mache nun Feierabend und will von Steueren und Zahlen bis Montag nichts mehr hören. Leider ist bei uns für das ganze Wochenende schlechtes Wetterangesagt so das Bob leider wohl in der Garage bleiben muss. Aber am Sonntag ist Stammtisch weigstens ein kleiner Lichtblick.


baumannma
7-IG Mitglied
Beiträge: 95
Registriert: 10 Jul 2018, 21:46
Fahrzeug: 1x strasse 1x strecke

@markus b

vielen dank, nun sind die puzzleteile zusammen.

es handelt sich um was zwischen funktionserweiternd und qualitativer Verbesserung, das mit der umsatzsteuervoranmeldung habe ich ausgeblendet. somit aber alle fragen geklärt, vielen dank!

grüsse
martin


Antworten