Suche für Lotus Elise Scheinwerfer Led Leuchtmittel

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TJ-cologne
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Guten Abend zusammen,
kennt jemand zugelassene LED Leutchtmittel die ich in die Scheinwerfer (Fernlicht, Ablendlicht) meiner Lotus Elise Mk2 (Baujahr 2004) einbauen darf?


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suicide jockey
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Moin, die Firma Philips hat für wenige Typen zulässige Leuchtmittel (Ultinon 6000 Pro), Osram hat in ihrer "Night Breaker" Serie mittlerweile einige "straßenzugelassene" H4 und H7-Fahrzeugleuchtmittel mehr.

Allerdings ist das jeweils keine echte Allgemeinzulassung, wie etwa eine ABE, vielmehr muss für den in Frage kommenden Fahrzeugtyp eine explizite Zulassung vorliegen. Zusätzlich zur ABG ist das z.B. bei Osram durch einen separaten Aufkleber nachzuweisen, der in der Nähe des Scheinwerfers aufgeklebt wird. (Listen hier), die auch noch länderbezogen sind! Für etliche Massenmodelle und eine Handvoll häufige Exoten (Triumph Spitfire, Morgan) existiert so etwas ... Lotus bislang offenbar Fehlanzeige. Anfrage bei der Firma kann ggf. nicht schaden ...

Sonstige LED-Leuchtmittel, die einfach und legal in vorhandene Scheinwerfer eingewechselt werden dürfen, sind mir nicht bekannt, LED-Hauptscheinwerfer sind meiner Kenntnis nach durchgehend "Komplettsysteme", die speziell für die LED-Leuchtmittel entwickelt werden.


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Axel
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Hätte ich auch Interesse dran. Aber Lotus interessiert das glaube ich so gar nicht, da irgendwas zu unternehmen. :-(

Hab mir mal so LED Teile aus China bestellt, wenn die was taugen, bleiben sie drin und werden zur MFK (in Deutschland TÜV) gewchselt.


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suicide jockey
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Leute, Leute ... ich bin immer wieder verwundert, denn man kann nur entschieden warnen, sich den Bling-Bling-Scheiß ins Auto zu bauen. Den Kopier- und Fälscherkönigen ist völlig wurscht, ob hier in Europa einer finanziell auf der Strecke bleibt, die bringen auch E-Prüfzeichen auf ihre Klamotten, die dafür nicht geeignet sind.

Das ist keine 5W-Lampe in der Sonnenblende, damit die Beifahrerin sich die Lippen nachschmieren kann (was bei artgerechter Fortbewegung sowieso schiefläuft)! In solchen Fällen wird es gerichtlich schwerfallen, einen Bezug zu einer Unfallursache herzustellen. Versucht wird es trotzdem.

Aber Hauptscheinwerfer, Schluss- und Bremsleuchten, etc.sind Sicherheitsteile, bauartgeprüft, und jede Versicherung wird von erloschener Betriebserlaubnis anfangen, wenn es um (zig-)tausende € Schadenregulierung geht! Wenn ein Unfall passiert (speziell bei Personenschaden!) und irgendeiner erzählt was von "Blendwirkung" / "Erkennbarkeit", oder der Sachverständige sieht nur mal genauer hin (Sportwagen!!), ist man "reif", Teile der Haftpflichtleistungen und sämtliche Kaskoleistungen werden verweigert und die jahrelangen Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang folgen ... wegen geringfügig hellerer Scheinwerfer. Ist es das wert? Ein entfernter Bekannter hat das auf die harte Tour lernen dürfen, er zahlt heute noch (nach mehr als 22 Jahren)!

Der Reflektor ist bei Xenon-Systemen genau auf den Brenner abgestimmt, wie auch vorher bei H4. Auch da war und ist es illegal, H1/H7/H4-Lampen in Bilux-Reflektoren zu pfuschen, oder 70 oder 100W einzubauen ... Bei Xenon sind i.d.Regel weitere Auflagen zu erfüllen (Leuchtweite, ....)

Versorge Halogenscheinwerfer mit adäquaten Kabelquerschnittenund guter Masse, Du wirst verwundert sein, was die (mit legalen Leuchtmitteln !!) leuchten können! Oder versuche, geprüfte Scheinwerfereinheiten im Aftermarket zu bekommen. Wenn es nichts gibt, dann ist eben nix mit "Höhensonne".

Just my two cents ...


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Dobbie
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Ich kann das nur unterstützen!!!

Mit Bauernschläue und billigen Ausreden kommt man nicht weit, wenn die Karre zu Klumpen gefahren ist und beim Abschlepper auf dem Hof oder Sicherstellungsgelände steht und ein Gutachter sie in Augenschein nimmt. Und die Versicherungen tun immer so kumpelhaft und kundenfreundlich, aber glaubt mal nicht, dass die ihr Geld, was wir durch unsere Beiträge einzahlen, gerne wieder abgeben. Ergibt sich eine Möglichkeit aus der Haftung auszusteigen, werden die die nutzen, mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug nur unter den Voraussetzungen versichert ist, das es vollumfänglich den Voraussetzungen der StVZO entspricht, insbesondere aber den Bauteilen, die sicherheitsrelevant sind! Habt Ihr tagsüber einen Unfall und das Licht nicht eingeschaltet, wird die Argumentation für die Versicherung schwierig. Hier könnte letztlich, wenn der Gutachter die erloschene BE feststellt, aber keinen Unfallbezug, die Versicherung wegen Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers die Kündigung aussprechen. Aber man will die LED-Lampen ja, um besseres Licht zu haben und es auch zu benutzen, also sprechen wir ja hier hauptsächlich über die Fälle, wo das Licht beim Unfall eingeschaltet war. Erwartet da bloß keine Nachsicht, kein Mitleid oder zwei zugedrückte Augen von den Versicherungen!
Und ich will noch eines anmerken: selbst wenn wir uns für die unfehlbaren Autofahrer halten, -selbst wenn wir keinen Fahrfehler gemacht haben, uns beispielsweise der Gegenverkehr auf unserer Spur in die Karre fährt, kann das als Unfallursache angeführt werden. Bekommt der gegnerische Anwalt den Gutachterbericht in die Finger, wird er ne Flasche Schampus aufmachen und sich auf diesen Fakt stürzen und behaupten, dass sein Mandant wegen Eurer Blendung von seinem Fahrstreifen abgewichen ist.
Eine Situation, eine einzige Sekunde in einem Leben kann entscheidende Weichen stellen.

Ich hätte auch gerne besseres Licht, habe mir zuletzt die Osram eingebaut, nachdem ich auch nach LED gesucht hatte. Ich fahre im Sommer bei gutem Wetter hin und wieder nach dem Spätdienst im dunkeln nach Hause. Bislang weiß ich noch nicht, ob die Osram eine deutliche Verbesserung gebracht haben. Aber wie auch immer, wenn nicht, fahre ich halt langsamer. Für die zulässige Geschwindigkeit reicht die Beleuchtung abseits der BAB denke ich gut aus. Ich brauche kein besseres Licht, um deutlich schneller zu fahren, als es zulässig ist.


Wolfman
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Hallo Dobbie, servus Frank !

Euren sachlichen Ausführungen kann ich nur zustimmen ! :!: :!: :!:


ALLE MENSCHEN SIND KLUG. DIE EINEN VORHER, DIE ANDEREN NACHHER. :lol: (Voltaire 1695-1778)
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