Haftung und Versicherung

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arrudolf
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Im Falle eines Haftpflicht- oder Kasko-Schadens ist es auch sehr von Vorteil, wenn das Fahrzeug vorschriftsmäßig zugelassen und versichert ist, und wenn es sich zum Zeitpunkt des Unfalls immer noch in einem technisch vorschriftsmäßigen Zustand befindet.

Gibt es denn bei Trackdays üblicherweise eine technische Abnahme, um dies sicher zu stellen? Die Haftpflicht sichert ab, dass dem Geschädigten auch dann geholfen wird, wenn der Verursacher seinen Versicherungsschutz verloren hat, aber der Kasko Schutz ist dann natürlich weg.


Gruß aus Hannover, Andreas Reinhold Rudolf
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arrudolf
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filth hat geschrieben:Welche Versicherungen schließen Trackdays nicht aus?
Bei der Continentale ist Fahrsicherheitstraining und Trackday ausdrücklich erlaubt und versichert.
http://www.lotuseliseversichern.de


Gruß aus Hannover, Andreas Reinhold Rudolf
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arrudolf hat geschrieben:
filth hat geschrieben:Welche Versicherungen schließen Trackdays nicht aus?
Bei der Continentale ist Fahrsicherheitstraining und Trackday ausdrücklich erlaubt und versichert.
http://www.lotuseliseversichern.de
Bei All... ebenfalls mitversichert. Aber Achtung (wie von Apicius schon erläutert): Zeitnahme(vorrichtung) alleine kann schon zu Renncharakter und somit Ausschluss führen.


Viele Grüße

Andreas
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Nachdem ich nun etwas weiter recherchiert habe, muss ich noch mal auf meinen allerersten Eintrag in diesem Thread zurückkommen und mein Verständnis bzgl. der Haftung im Motorsport differenzierter formulieren:

Bisher dachte ich, dass jeder Fahrer grundsätzlich für von ihm vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet. Ausnahme: Gesetzliche Haftungsregelung wird wirksam vertraglich modifiziert (z.B. durch AGB der Rennstrecke, Teilnahmebedingungen bei Veranstaltungen etc.).

Das stimmt auch - aber nur grundsätzlich. Inzwischen habe ich verstanden, dass dies auf einer Rennstrecke etwas komplizierter sein kann. Es gibt nämlich Ausnahmen und Ausnahmen von Ausnahmen.

Im Einzelnen:

1. "Bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential ist die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für ohne gewichtige Regelverletzung verursachte Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen." Sagt der BGH. Im Falle von Motorsportveranstaltungen komme es insoweit nicht darauf an, ob es sich um ein "Rennen" (im Sinne von Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit) handele, sondern darauf, ob ein "erheblich gesteigertes Gefahrenpotential" bestehe. Das liege jedenfalls dann schon vor, wenn Teilnehmer "ohne geübte Rennfahrer zu sein mit relativ hoher Geschwindigkeit ohne Sicherheitsabstand fahren und auch rechts überholen dürfen". Heißt also: Haftung beim Autorennen gibt es unter Wettbewerbern nur bei "gewichtigem Regelverstoß". Ob bei anderen Motorsportveranstaltungen ein "erheblich gesteigertes Gefahrenpotential" (=Haftungsausschluss) vorliegt, muss man im Einzelfall, z.B. anhand der o.g. Kriterien, entscheiden. Die Haftung gegenüber Dritten, z.B. Zuschauern, bleibt von alledem natürlich unberührt, d.h. denen gegenüber wird immer uneingeschränkt gehaftet.

2. Von der unter 1. genannten Ausnahmeregel gibt es wiederum eine Ausnahme (sagt wieder der BGH), nämlich soweit Versicherungsschutz (insbesondere Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung) besteht. In aller Regel spreche das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für den Schädiger gegen eine stillschweigende Haftungsbeschränkung. Wenn ich als Schädiger haftpflichtversichert bin, kann dadurch also erst die Haftpflicht entstehen und der Versicherer muss mich freistellen. Allerdings steht in den Versicherungsbedingungen meiner Kfz-Haftpflichtversicherung, dass "kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei behördlich genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.". Also bei Rennen (Zeitmessung) in meinem Fall: Keine Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung = keine Haftung. Bei anderen gefährlichen Motorsportveranstaltungen (z.B. Fahrertraining ohne Zeitmessung): Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung = Haftung und Freistellung durch die Versicherung.

3. Vertragliche Regelungen (auch durch Anerkennung der AGB des Veranstalters) können zu einem wirksamen Haftungsausschluss der Teilnehmer untereinander führen - egal um was für eine Art von Motorsportveranstaltung es sich handelt. Das wird dann relevant, wenn die Haftung der Teilnehmer untereinander nicht sowieso schon wegen 1. ausgeschlossen ist. Hierbei sind allerdings bestimmte Grenzen gesetzt. So zum Beispiel kann durch AGB die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen ebenso wenig ausgeschlossen werden, wie die Haftung für Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Steht im (AGB-)Gesetz.

Was heißt das alles? Ich verstehe es so:

Unter Haftungsgesichtspunkten stellen Autorennen und sonstige "Motorsportveranstaltungen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential" eben gerade kein großes Risiko dar. Außer man beschädigt irgendwas an der Rennstrecke oder verletzt z.B. einen Zuschauer oder Streckenposten, der gar nicht am Rennen teilnimmt. Oder man verhält sich grob unsportlich und verstößt schwerwiegend gegen die Regeln.

Bei Veranstaltungen auf einer Rennstrecke, die kein Rennen bzw. keinen "sportlichen Wettbewerb mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential" darstellen, ist das Haftungsrisiko deutlich größer. Für fahrlässig verursachte Sachschäden kann die Haftung zwar durch AGB wirksam ausgeschlossen werden. Für alle anderen Schäden aber nicht. In diesen Fällen tritt möglicherweise für straßenzugelassene Fahrzeuge die Kfz-Haftpflicht ein. In diesem Thread wurde aber schon mehrfach darüber berichtet, dass manche Versicherer versuchen, die Haftung für alle Schäden im Zusammenhang mit Fahrten auf Rennstrecken ausschließen.

Das wirtschaftlich gravierendste (Haftungs-)risiko für den Fahrer besteht daher wohl in den Fällen, bei denen es auf einer Rennstrecke außerhalb von Rennen bzw. "sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefährdungspotential" zu Personenschäden oder erheblichen, grob fahrlässig verursachten Sachschäden kommt, bei denen die Versicherung mit Verweis auf die Rennstreckenfahrt die Haftung ablehnt. Für solche Fälle lohnt sich unbedingt ein (vorheriger) Blick in die Versicherungsbedingungen.

So, hab mir alle Mühe gegeben. Trotzdem hafte ich natürlich auf keinen Fall dafür, dass der ganze vorstehende Summs richtig und vollständig ist! :mrgreen:


Viele Grüße

Andreas
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JW
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Wir beide haben ja bald das Vergnügen uns persönlich gegenüberzustehen und ein wenig fachsimpeln.

Ich schrieb ja eingangs, dass auch ich bei manchen Veranstaltungen mehr Risiko in Sachen Haftung in Kauf nehme.

Wohl ist mir dabei nie.


Gruß

Joachim Westermann
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isleman
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Zahlenkombination hat geschrieben: Das wirtschaftlich gravierendste (Haftungs-)risiko für den Fahrer besteht daher wohl in den Fällen, bei denen es auf einer Rennstrecke außerhalb von Rennen bzw. "sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefährdungspotential" zu Personenschäden oder erheblichen, grob fahrlässig verursachten Sachschäden kommt, bei denen die Versicherung mit Verweis auf die Rennstreckenfahrt die Haftung ablehnt. Für solche Fälle lohnt sich unbedingt ein (vorheriger) Blick in die Versicherungsbedingungen.
Die Einschränkung, so Sie denn eine ist, von "grob fahrlässig verursachten Sachschäden" ist doch hier nicht richtig, oder?
Zahlenkombination hat geschrieben: Viele Grüße, Andreas

Hauptsache versichert.
Kamui Kobayashi
:lol: :lol: :lol:


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carsten_drechsler
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Die neue Signatur paßt viel besser! :mrgreen:


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isleman hat geschrieben:
Zahlenkombination hat geschrieben: Das wirtschaftlich gravierendste (Haftungs-)risiko für den Fahrer besteht daher wohl in den Fällen, bei denen es auf einer Rennstrecke außerhalb von Rennen bzw. "sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefährdungspotential" zu Personenschäden oder erheblichen, grob fahrlässig verursachten Sachschäden kommt, bei denen die Versicherung mit Verweis auf die Rennstreckenfahrt die Haftung ablehnt. Für solche Fälle lohnt sich unbedingt ein (vorheriger) Blick in die Versicherungsbedingungen.
Die Einschränkung, so Sie denn eine ist, von "grob fahrlässig verursachten Sachschäden" ist doch hier nicht richtig, oder?
Zahlenkombination hat geschrieben: Viele Grüße, Andreas

Hauptsache versichert.
Kamui Kobayashi
:lol: :lol: :lol:
Hierbei bin ich davon ausgegangen, dass vor der Benutzung der Rennstrecke die Haftung für einfache Fahrlässigkeit z.B. durch AGB ausgeschlossen wurde. Das hätte ich noch deutlicher machen sollen, danke für den Hinweis. Wenn die Haftung gar nicht ausgeschlossen wurde, während zugleich die Versicherung den Schutz verweigert, besteht natürlich auch im Fall von einfach fahrlässig verursachten Schäden ein potentiell erhebliches wirtschaftliches Risiko.


Viele Grüße

Andreas
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carsten_drechsler hat geschrieben:Die neue Signatur paßt viel besser! :mrgreen:
"Hässlicher Hut. Steht Dir super!" :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


Viele Grüße

Andreas
picmik

arrudolf hat geschrieben:
filth hat geschrieben:Welche Versicherungen schließen Trackdays nicht aus?
Bei der Continentale ist Fahrsicherheitstraining und Trackday ausdrücklich erlaubt und versichert.
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Hallo zusammen,

bin gerade dabei eine Elise zu versichern. Die Continentale schließt ab 2016 zumindest die Kaskohaftung aus. War mit o.g. die Kasko oder die Haftpflicht gemeint?

Danke

Gruß


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